Zum Hauptinhalt springen

Einsatz von GeoCollect-Erdkollektor-Anlagen im Wasserschutzgebiet

Einbau von GeoCollect-Erdkollektor-Anlagen auch in Trinkwasser-Schutzgebieten problemlos möglich.

Eine GeoCollect-Anlage ist anzeigepflichtig, jedoch nicht genehmigungspflichtig. In der Praxis wird also im Bauantrag oder einem entsprechenden Nachtrag die Errichtung einer GeoCollect-Erdkollektor-Anlage angezeigt.
Wird in dessen Umlauf durch die Untere Wasserbehörde festgestellt, dass die Errichtung der GeoCollect-Anlage in einem Trinkwasserschutzgebiet Zone 3 (a oder b) geplant ist, können unterschiedliche Auflagen die Folge sein.
Bisher ist es uns immer gelungen, die zum Teil sehr unterschiedlichen Auflagen zu erfüllen.
Oft genügt schon die Verwendung von lebensmittelechtem Wasser-Glykol-Gemisch (auf Basis von Propylenglykol).

Darüber hinaus weichen die Landesbestimmungen für die Trinkwasserschutzgebiete stark voneinander ab, bzw. ist immer auch die Höhe der grundwasserführenden Schichten und deren Abstand zur 1,5 m tiefliegenden GeoCollect-Anlage maßgeblich für verschiedene Auflagen.
Nachfolgende Dokumentation zeigt Ihnen eine Auswahl von Auflagen, die wir mit dem GeoCollect-System problemlos erfüllen können.

Vollständigen Artikel herunterladen


Sprechen Sie uns an! Wir sind werktags von 8 – 17 Uhr für Sie erreichbar.

040 2263306 10

Das Team der GeoCollect GmbH