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BEG Einzelmaßnahmen (BAFA-Förderung) im Gebäudebestand

BEG Einzelmaßnahmen (BAFA-Förderung) im Gebäudebestand

 Heizungs-Tausch-Bonus für Wärmepumpen gelten folgende Kriterien und Bedingungen:

  • Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt.
  • Für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Für Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt.
  • Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.

Zusätzlich wird ein sogenannter Wärmepumpen-Bonus von 5 Prozentpunkten gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird.

Die Fördersätze liegen damit ab 15.08. bei den Einzelmaßnahmen bei bis zu 40 % bei Wärmepumpen mit Heizungs-Tausch-Bonus und Wärmepumpen-Bonus.

Einzelmaßnahmen ZuschussZuschussiSFP-BonusHeizungs-Tausch-Bonus Wärmepumpen BonusMax. Fördersatz
Solarthermie25 %   25 %
Biomasse10 % 10 % 20 %
Wärmepumpe25 % 10 %5 %40 %
EE-Hybrid ohne
Biomasseheizung
25 % 10 %5 %40 %
EE-Hybrid mit
Biomasseheizung
20 % 10 %5 %35 %
Gebäudehülle15 %5 %  20 %
Anlagentechnik15 %5 %  20 %
Heizungsoptimierung15 %5 %  20 %